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Naturerlebnis - Kinderprogramm - Tourenservice  
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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

Anmeldung und Rücktritt

Mit der Annahme eines Angebots der Fa. Erlebnisservice Rheinhessen,   im    folgenden ESRH genannt, ist der Anmelder an die Anmeldung im Rahmen  der gesetzlichen Bestimmungen gebunden (§§145,147 BGB).

Der Vertrag kommt durch die schriftliche Vertragsbestätigung durch die Fa. ESRH zustande. Dies gilt auch für Änderungen. Der Anmelder ist berechtigt, jederzeit vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Anmelder ganz oder teilweise vom Vertrag zurück, werden die bis dahin entstandenen Fremdkosten bzw. die Rücktrittsgebühren fremder Leistungsträger sowie die Planungs- und Organisationskosten,mindestens jedoch 30 €, berechnet. Der Rücktritt bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform.

Die Fa. ESRH behält sich das Recht vor, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, z.B. Ausfall der Vertragspartner, zu verschieben oder ganz abzusagen. In einem derartigen Fall werden bereits geleistete Zahlungen zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Anmelders und/oder des Teilnehmers sind ausgeschlossen.

Kalkulation

Der kalkulierte Preis wird in seiner Gesamtheit (Gesamtetat) als für die Fa. ESRH verbindlich angesehen. Verschiebungen innerhalb des Gesamtetats bleiben vorbehalten.
Bei Extras, die zusätzlich über die im Angebot vorgesehenen Leistungen hinaus erbracht werden, erfolgt eine Einzelabrechnung. Zusätzliche Auslagen der Fa. ESRH sind vom Kunden zu übernehmen.
Nicht abgenommene Leistungen werden nicht rückvergütet.

Zahlungsmodalitäten

Die Fa. ESRH stellt zur Vorfinanzierung von Fremd- und Eigenleistungen Anzahlungen von 25% sowie Abschlagszahlungen in Rechnung. Diese betragen bis zu 90% des kalkulierten Gesamtaufwandes sowie möglicher Zusatzaufträge und sind bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu zahlen.
Eine Endabrechnung erfolgt nach Abschluss der Veranstaltung.

Schlechtes Wetter

Jeder Mensch sieht es anders. In der Regel finden daher unsere Touren bei jedem Wetter statt. Wir versuchen allerdings auf Kundenwunsch ein Ersatzprogramm zu gestalten. In diesem Falle sind die ursprünglichen Kosten zuzüglich der Kosten für das Ersatzprogramm zu zahlen.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht, wenn die Leistung wegen Unmöglichkeit (höherer Gewalt, Unwetter, Befindlichkeit von Leistungserbringern) nicht oder nur teilweise erbracht werden kann.
Wir haften für eine ordnungsgemäße Vermittlung fremder Leistungen, aber nicht für die Fremdleistung von Drittanbietern.
Jede Teilnahme an unseren geführten Touren erfolgt eigenverantwortlich (z.B. Einhaltung der StVO, ein den Anforderungen entsprechender Gesundheitszustand) und auf eigene Gefahr; es sei denn, uns könnte Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.
Eine Haftpflichtversicherung für die Durchführung von Rad- und Paddeltouren und Führungen ist von den Leistungserbringern abgeschlossen. Eigenverschulden der Teilnehmer ist damit nicht versichert.
Der Kunde haftet für Beschädigung oder Verlust der Sportgeräte.

Urheberrecht

Der Kunde erkennt das uneingeschränkte Urheberrecht an allen von der Fa. ESRH oder von ihren Beauftragten erstellten Konzepten an. Das Urheberrecht geht auch nicht durch Zahlung eines Honorars an den Kunden über.
Der Kunde verpflichtet sich, das Konzept weder im Ganzen noch in Einzelteilen inhaltlich Dritten zugänglich zu machen.

Datenschutz

Die von dem Kunden übermittelten Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Auftrages gespeichert und nur unter Einhaltung der Bestimmungen des Datenschutzgesetzes genutzt.

Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird Mainz vereinbart. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist allein anwendbar.

Stand: 01.06.2005